Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aalen, Heidenheim & der Region Ost­württemberg

SCHULLE Rechts­anwälte – 3 Fach­anwälte für Arbeits­recht, 3 Standorte, über 25 Jahre Erfahrung in der Region. Schnell. Persönlich. Ergebnis­orientiert.

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3 Fach­anwälte für Arbeits­recht
Standorte in Aalen, Heidenheim & Umgebung
Über 25 Jahre Erfahrung – Individual- & Kollektiv­arbeits­recht

Warum uns wählen

Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie es jetzt weitergeht? Oder stehen Sie als Unternehmen vor einer arbeitsrechtlichen Situation, bei der jeder Fehler teuer werden kann?

Im Arbeitsrecht geht es oft um mehr als nur einen Rechtsstreit – es geht um Ihre berufliche Zukunft, Ihre wirtschaftliche Existenz oder um die Stabilität Ihres Unternehmens. Genau dann brauchen Sie einen Anwalt, der nicht nur die Rechtslage kennt, sondern auch die Region, die Branchen und die Menschen dahinter. SCHULLE Rechtsanwälte ist seit der Gründung 2007 im Herzen der Region Ostwürttemberg verankert und hat sich als eine der erfahrensten Kanzleien im Arbeitsrecht der Region etabliert. Mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht und einem Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir eine Beratungstiefe, die weit über das hinausgeht, was eine Allgemeinkanzlei leisten kann. Ob Sie Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Arbeitgeber oder Betriebsrat sind – wir kennen Ihre Situation und wir wissen, worauf es ankommt.

Über Uns

Leistungen im Arbeits­recht in der Region Aalen/Heidenheim

Eine Kündigung trifft die meisten Menschen unvorbereitet. Ob als Arbeitnehmer, der plötzlich ohne Einkommen dasteht, oder als Arbeitgeber, der eine notwendige Trennung rechtssicher vollziehen möchte – in beiden Fällen ist schnelles und präzises Handeln entscheidend. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen zunächst umfassend, ob die Kündigung formell und materiell wirksam ist. Dabei behalten wir mögliche Sonderkündigungsschutztatbestände stets im Blick – etwa bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder Betriebsratszugehörigkeit. Im Kündigungsschutzverfahren vertreten wir Sie konsequent vor dem Arbeitsgericht, ob mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung oder der Erzielung einer möglichst hohen Abfindung. Auf Arbeitgeberseite begleiten wir den gesamten Prozess – von der rechtssicheren Beteiligung des Betriebsrats bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung der Kündigung – stets mit dem Fokus auf das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis.
Ein Aufhebungsvertrag mag auf den ersten Blick wie eine einvernehmliche Lösung wirken – doch wer ihn ohne rechtliche Prüfung unterzeichnet, riskiert erhebliche Nachteile, insbesondere beim Arbeitslosengeld und bei der Abfindungshöhe. Wir beraten Arbeitnehmer und Geschäftsführer eingehend zu den arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen und verhandeln auf Wunsch aktiv mit dem Arbeitgeber. Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis herauszuholen. Dabei wägen wir stets ab, welche Strategie – Verhandlung, Klage oder Einigung – die sinnvollste ist. Mit über 25 Jahren Erfahrung in diesem Bereich kennen wir die üblichen Spielräume in den relevanten Branchen der Region genau.
Viele Probleme im Arbeitsrecht entstehen, weil Verträge von Anfang an ungünstige oder unklare Klauseln enthalten. Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag oder Ihren Geschäftsführeranstellungsvertrag sorgfältig auf kritische Passagen – von Wettbewerbsverboten über Befristungsklauseln bis hin zu Sonderzahlungsregelungen. Gerade Geschäftsführer stehen oft vor der Herausforderung, dass ihre Verträge eine Grauzone zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht berühren. Als Kanzlei mit Schwerpunkten im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Arbeitsrecht sind wir hier in besonderer Weise qualifiziert, diese Schnittstellen kompetent zu begleiten. Wir beraten Sie nicht nur zur bestehenden Rechtslage, sondern helfen Ihnen auch, Verträge von Beginn an rechtssicher zu gestalten.
Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen haben weitreichende Rechte – aber auch komplexe Pflichten. Unsere Fachanwälte begleiten Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen bei der Prüfung von Betriebsvereinbarungen, bei Betriebsänderungen, in Einigungsstellenverfahren und bei allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Rechtsanwalt Martin Rolke ist seit Jahren als Referent für ein Fortbildungsinstitut für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter tätig – er kennt die Herausforderungen dieser Gremien aus erster Hand. Rechtsanwalt Eckhard Flaemig hat in seiner 46-jährigen Berufskarriere zahlreiche Einigungsstellenverfahren begleitet. Dieses geballte Wissen stellen wir auch Ihrer Interessenvertretung zur Verfügung.
Wenn Unternehmen umstrukturieren, Standorte schließen oder Personalabbau betreiben, berührt dies tiefgreifend die Rechte der Arbeitnehmer und die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte in diesen komplexen Verfahren – von der Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan bis hin zur Durchführung oder Begleitung von Einigungsstellenverfahren. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung in der Industrie- und Automobilregion Ostwürttemberg kennen wir die typischen Konstellationen und Herausforderungen dieser Prozesse genau.
Für Unternehmen ist das Arbeitsrecht kein einmaliges Thema, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Wir begleiten Arbeitgeber langfristig bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – als verlässlicher externer Ansprechpartner. Darüber hinaus unterstützen wir bei sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren, bei denen es um die korrekte Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen geht. Fehlerhafte Einstufungen können erhebliche Nachzahlungspflichten auslösen – eine vorausschauende Beratung schützt Ihr Unternehmen.

Unser Prozess der Zusammen­arbeit

Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns direkt an arbeitsrecht@schulle-rae.de oder rufen Sie uns in einer unserer drei Geschäftsstellen an. Wir melden uns schnell – keine langen Wartezeiten, kein Callcenter.

Erst­gespräch und Fall­bewertung

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation. In einem persönlichen Gespräch – vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz – analysieren wir Ihren Fall, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und erarbeiten gemeinsam eine klare Strategie.

Konsequente Umsetzung

Wir handeln schnell, präzise und mit klarem Fokus auf Ihr wirtschaftliches Ergebnis. Sie werden laufend informiert und erhalten von uns eine transparente Begleitung – von der ersten Einschätzung bis zur abschließenden Lösung.

Unsere Expertise

SCHULLE Rechtsanwälte ist die führende arbeitsrechtliche Kanzlei in der Region Ostwürttemberg. Mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht und einem Fachanwalt für Sozialrecht verfügen wir über eine Spezialisierungstiefe, die in der Region einzigartig ist. Rechtsanwalt Martin Rolke, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie Wirtschaftsjurist der Universität Bayreuth, bringt 25 Jahre Erfahrung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht mit – er ist seit Jahren als Referent für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter tätig und kennt die Perspektive aller Beteiligten. Rechtsanwalt Eckhard Flaemig, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, verfügt über 46 Jahre Berufserfahrung, darunter mehrere Einigungsstellenverfahren – sein Wissen ist kaum zu übertreffen.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und wissen möchten, ob diese rechtlich Bestand hat. Wir sind für Sie da, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird und Sie wissen müssen, was das für Ihre Abfindung und Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bedeutet. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber, wenn Sie eine Kündigung aussprechen müssen und dabei rechtssicher vorgehen wollen. Wir begleiten Betriebsräte bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichsverhandlungen und Einigungsstellenverfahren. Und wir sind langfristiger Partner für Unternehmen aus der Metall-, Automobil- und Zuliefererbranche, die dauerhaft rechtssicher und compliant handeln wollen. In einer Region, die von industriellen Umbrüchen geprägt ist, ist verlässliche arbeitsrechtliche Beratung kein Luxus – sie ist eine Notwendigkeit.

Lokale Erfolgsfaktoren

Arbeitsrecht ist kein abstraktes Rechtsgebiet – es lebt von den konkreten Gegebenheiten vor Ort: den regionalen Arbeitsgerichten, den lokalen Industriestrukturen, den Gepflogenheiten bei Verhandlungen und dem Netzwerk zu anderen Fachleuten. Wer die Region kennt, berät schneller, präziser und wirkungsvoller.

Unser Team

Erfolgs­geschichten

FAQs

Ich habe eine Kündigung erhalten – was muss ich jetzt sofort tun?
Die wichtigste Frist im Kündigungsschutzrecht beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Zeit muss Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst gilt die Kündigung als rechtswirksam. Kontaktieren Sie uns daher so schnell wie möglich unter arbeitsrecht@schulle-rae.de – wir prüfen Ihren Fall umgehend.
Nein. Ein Arbeitgeber darf Sie nicht unter Druck setzen, einen Aufhebungsvertrag sofort zu unterzeichnen. Sie haben das Recht, sich Zeit zu nehmen und rechtlichen Rat einzuholen. Ein voreilig unterschriebener Aufhebungsvertrag kann erhebliche Nachteile beim Arbeitslosengeld verursachen.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert des jeweiligen Falles. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Sprechen Sie uns gerne direkt an – wir erläutern Ihnen die zu erwartenden Kosten transparent vorab.
Ja. Wenn ein persönlicher Termin in einer unserer Geschäftsstellen nicht möglich ist, bieten wir selbstverständlich auch eine Beratung per Videokonferenz an.
Ja, und das ist einer unserer Schwerpunkte. Rechtsanwalt Martin Rolke ist seit Jahren als Referent für Betriebsratsschulungen tätig, Rechtsanwalt Eckhard Flaemig hat zahlreiche Einigungsstellenverfahren begleitet. Wir kennen die Herausforderungen von Betriebsräten aus der Praxis.
Ja. Wir begleiten Arbeitgeber langfristig bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Vertragsgestaltung bis zur Begleitung von Betriebsprüfungen. Sprechen Sie uns auf eine dauerhafte Zusammenarbeit an.
Wir sind seit vielen Jahren die bevorzugte Kanzlei für Unternehmen und Arbeitnehmer aus der Metall- und Elektroindustrie, der Automobilindustrie, dem Automobilzulieferbereich und der aufstrebenden Batterietechnologiebranche in der Region Ostwürttemberg.
Wir sind auf schnelle Reaktionszeiten ausgelegt. In akuten Fällen – insbesondere bei Kündigungen – melden wir uns in der Regel noch am gleichen oder am nächsten Werktag. Am schnellsten erreichen Sie uns per Mail an arbeitsrecht@schulle-rae.de.
Ja. SCHULLE Rechtsanwälte berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer und Geschäftsführer als auch Arbeitgeber sowie Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen. Wir kennen damit alle Perspektiven im Arbeitsrecht.
Wir sind die einzige Kanzlei in der Region Ostwürttemberg mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht und einem Fachanwalt für Sozialrecht unter einem Dach. Diese Spezialisierungstiefe, kombiniert mit jahrzehntelanger Erfahrung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie drei Standorten in der Region, macht uns zum idealen Partner für alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen – ob für Einzelpersonen oder Unternehmen.

Für Ihren Fall gelten möglicherweise wichtige Fristen.

Jeder Moment zählt. Schützen Sie Ihre Rechte, indem Sie uns noch heute kontaktieren.

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