Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aalen, Heidenheim & der Region Ostwürttemberg
SCHULLE Rechtsanwälte – 3 Fachanwälte für Arbeitsrecht, 3 Standorte, über 25 Jahre Erfahrung in der Region. Schnell. Persönlich. Ergebnisorientiert.
- 3 Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Standorte in Aalen, Heidenheim & Umgebung
- Über 25 Jahre Erfahrung – Individual- & Kollektivarbeitsrecht
Warum uns wählen
Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie es jetzt weitergeht? Oder stehen Sie als Unternehmen vor einer arbeitsrechtlichen Situation, bei der jeder Fehler teuer werden kann?
Im Arbeitsrecht geht es oft um mehr als nur einen Rechtsstreit – es geht um Ihre berufliche Zukunft, Ihre wirtschaftliche Existenz oder um die Stabilität Ihres Unternehmens. Genau dann brauchen Sie einen Anwalt, der nicht nur die Rechtslage kennt, sondern auch die Region, die Branchen und die Menschen dahinter. SCHULLE Rechtsanwälte ist seit der Gründung 2007 im Herzen der Region Ostwürttemberg verankert und hat sich als eine der erfahrensten Kanzleien im Arbeitsrecht der Region etabliert. Mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht und einem Fachanwalt für Sozialrecht bieten wir eine Beratungstiefe, die weit über das hinausgeht, was eine Allgemeinkanzlei leisten kann. Ob Sie Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Arbeitgeber oder Betriebsrat sind – wir kennen Ihre Situation und wir wissen, worauf es ankommt.
- 3 Fachanwälte für Arbeitsrecht & 1 Fachanwalt für Sozialrecht: Spezialisierte Expertise auf höchstem Niveau – für jede Konstellation im Arbeitsrecht
- Jahrzehnte Erfahrung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht: Von der Kündigung bis zur komplexen Betriebsvereinbarung – wir kennen das gesamte Spektrum
- 3 Standorte in Ihrer Nähe: Oberkochen, Lauchheim und Giengen – kurze Wege, persönliche Erreichbarkeit
- Branchentiefe in der Region: Langjährige Erfahrung mit den Leitbranchen Ostwürttembergs – Metall, Automobil, Zulieferer, Batteriehersteller
- Schnelle und direkte Erreichbarkeit: Keine langen Wartezeiten – schreiben Sie uns direkt an: arbeitsrecht@schulle-rae.de
- Fokus auf das wirtschaftliche Ergebnis: Wir denken nicht nur juristisch, sondern immer auch betriebswirtschaftlich
Leistungen im Arbeitsrecht in der Region Aalen/Heidenheim
Kündigungsschutzklage und Beratung bei Kündigung
Aufhebungsvertrag – Prüfung, Beratung und Verhandlung
Vertragsprüfung – Arbeitsvertrag und Geschäftsführeranstellungsvertrag
Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen
Betriebsänderungen und Einigungsstellenverfahren
Langfristige Begleitung von Arbeitgebern & Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen
Unser Prozess der Zusammenarbeit
Kontakt aufnehmen
Schreiben Sie uns direkt an arbeitsrecht@schulle-rae.de oder rufen Sie uns in einer unserer drei Geschäftsstellen an. Wir melden uns schnell – keine langen Wartezeiten, kein Callcenter.
Erstgespräch und Fallbewertung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation. In einem persönlichen Gespräch – vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz – analysieren wir Ihren Fall, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und erarbeiten gemeinsam eine klare Strategie.
Konsequente Umsetzung
Wir handeln schnell, präzise und mit klarem Fokus auf Ihr wirtschaftliches Ergebnis. Sie werden laufend informiert und erhalten von uns eine transparente Begleitung – von der ersten Einschätzung bis zur abschließenden Lösung.
Unsere Expertise
SCHULLE Rechtsanwälte ist die führende arbeitsrechtliche Kanzlei in der Region Ostwürttemberg. Mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht und einem Fachanwalt für Sozialrecht verfügen wir über eine Spezialisierungstiefe, die in der Region einzigartig ist. Rechtsanwalt Martin Rolke, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie Wirtschaftsjurist der Universität Bayreuth, bringt 25 Jahre Erfahrung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht mit – er ist seit Jahren als Referent für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter tätig und kennt die Perspektive aller Beteiligten. Rechtsanwalt Eckhard Flaemig, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, verfügt über 46 Jahre Berufserfahrung, darunter mehrere Einigungsstellenverfahren – sein Wissen ist kaum zu übertreffen.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und wissen möchten, ob diese rechtlich Bestand hat. Wir sind für Sie da, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird und Sie wissen müssen, was das für Ihre Abfindung und Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bedeutet. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber, wenn Sie eine Kündigung aussprechen müssen und dabei rechtssicher vorgehen wollen. Wir begleiten Betriebsräte bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichsverhandlungen und Einigungsstellenverfahren. Und wir sind langfristiger Partner für Unternehmen aus der Metall-, Automobil- und Zuliefererbranche, die dauerhaft rechtssicher und compliant handeln wollen. In einer Region, die von industriellen Umbrüchen geprägt ist, ist verlässliche arbeitsrechtliche Beratung kein Luxus – sie ist eine Notwendigkeit.
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Lokale Erfolgsfaktoren
- Erfahrung mit lokalen Behörden und Institutionen: Wir kennen die Arbeitsgerichte, Behörden und Institutionen der Region Aalen/Heidenheim und arbeiten seit Jahren mit ihnen zusammen.
- Branchenexpertise in der Region: Langjährige Erfahrung mit den prägenden Leitbranchen Ostwürttembergs – Metall- und Elektroindustrie, Automobilindustrie, Automobilzulieferer und Batteriehersteller. Wir kennen die typischen Konfliktlagen in diesen Unternehmen.
- Vernetzung mit lokalen Fachleuten: Enge Kooperationen mit lokalen Steuerberatern und Fachanwälten anderer Gebiete – für Fragen, die über das Arbeitsrecht hinausgehen.
- Persönliche Erreichbarkeit an drei Standorten: Oberkochen, Lauchheim und Giengen – damit ist SCHULLE Rechtsanwälte für die gesamte Region Ostwürttemberg erreichbar, ohne lange Fahrtzeiten.
- Regionale Referentenfunktion: Rechtsanwalt Rolke ist als Referent für Betriebsratsschulungen in der Region tätig – das unterstreicht die Verankerung und den Wissenstransfer direkt in die lokale Unternehmenslandschaft.
Unser Team
Rechtsanwalt Martin Rolke
Fachgebiet: Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Sozialrecht
Fokussierung: Individuelles Arbeitsrecht, Schwerbehindertenarbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Betriebsverfassungsrecht, Betriebsvereinbarungen, sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen, Statusfeststellungsverfahren
Berufserfahrung: 25 Jahre | Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht
Persönliche Beschreibung
Rechtsanwalt Martin Rolke ist Hauptansprechpartner im Arbeitsrecht bei SCHULLE Rechtsanwälte. Als Wirtschaftsjurist der Universität Bayreuth verbindet er juridisches Fachwissen mit betriebswirtschaftlichem Denken – eine Kombination, die besonders Unternehmen und Betriebsräten zugute kommt. Seit 25 Jahren berät und vertritt er Mandanten im Individual- und Kollektivarbeitsrecht und ist als langjähriger Referent für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter in der Region bekannt und geschätzt.
Rechtsanwalt Eckhard Flaemig
Fachgebiet: Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fokussierung: Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Einigungsstellenverfahren
Berufserfahrung: 46 Jahre | Fachanwalt für Arbeitsrecht, langjährige Erfahrung bei einem Arbeitgeberverband
Persönliche Beschreibung
Rechtsanwalt Eckhard Flaemig bringt eine Berufserfahrung mit, die in der deutschen Anwaltschaft selten ist: 46 Jahre aktive Tätigkeit im Arbeitsrecht, darunter mehrere Einigungsstellenverfahren und langjährige Erfahrung bei einem Arbeitgeberverband. Er kennt die Interessen aller Parteien – Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsrat – und berät stets mit dem Ziel einer nachhaltigen, wirtschaftlich sinnvollen Lösung.
Rechtsanwalt Jörg Schulle
Fachgebiet: Gesellschafter & Kanzleileitung | Fachanwalt für Verkehrsrecht
Berufserfahrung: 25 Jahre | Zwei Prädikatsexamina in Baden-Württemberg
Persönliche Beschreibung
Als Mitgründer und Gesellschafter steht Rechtsanwalt Jörg Schulle für die strategische Ausrichtung und das Qualitätsversprechen der Kanzlei. Mit zwei Prädikatsexamina und 25 Jahren Berufserfahrung prägt er die Kanzleikultur: schnell, präzise, mandantenorientiert. Im Arbeitsrecht steht das Team um Rolke und Flaemig im Vordergrund – aber die Werte, die Schulle Rechtsanwälte ausmachen, werden von allen Gesellschaftern gemeinsam gelebt.
Erfolgsgeschichten
Kündigung – Wenn der Brief alles verändert
Ein Arbeitnehmer aus der Automobilzuliefererbranche in der Region erhielt ohne Vorwarnung eine Kündigung – betriebsbedingt, so der Arbeitgeber. Erschüttert und unsicher, was das für seine Zukunft bedeutet, wandte er sich an SCHULLE Rechtsanwälte.
Die Herausforderung: Der Mandant war seit Jahren im Unternehmen beschäftigt, hatte jedoch eine anerkannte Schwerbehinderung – ein Umstand, der dem Arbeitgeber bekannt war und einen besonderen Kündigungsschutz begründet. Der Arbeitgeber hatte die notwendige Zustimmung des Integrationsamts nicht eingeholt.
Unser Vorgehen: Wir erhoben fristgerecht Kündigungsschutzklage und machten den Sonderkündigungsschutz geltend. Parallel prüften wir die formelle Wirksamkeit der Kündigung und die ordnungsgemäße Betriebsratsbeteiligung.
Das Ergebnis: Die Kündigung wurde als unwirksam bewertet. Der Mandant erhielt eine deutlich höhere Abfindung als ursprünglich angeboten – und konnte seinen beruflichen Übergang zu fairen Bedingungen gestalten.
Aufhebungsvertrag – Was auf den ersten Blick fair wirkt
Einem leitenden Angestellten eines mittelständischen Metallunternehmens wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Die Abfindung schien auf den ersten Blick angemessen. Er bat SCHULLE Rechtsanwälte um Prüfung, bevor er unterschrieb.
Die Herausforderung: Die Klauseln im Aufhebungsvertrag hätten zu einer mehrmonatigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geführt. Zudem war die Abfindung unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit und der Unternehmensgewinne deutlich zu niedrig.
Unser Vorgehen: Wir verhandelten direkt mit dem Arbeitgeber – sachlich, aber konsequent. Wir legten dar, welche Risiken eine streitige Auseinandersetzung für das Unternehmen bedeutet hätte, und erzielten eine Einigung.
Das Ergebnis: Die Abfindung wurde erheblich erhöht, die Sperrzeit-relevanten Klauseln wurden angepasst. Der Mandant konnte den Vertrag mit einem deutlich besseren Ergebnis unterzeichnen – und ohne juristischen Streit.
Betriebsrat – Im Verhandlungsraum zählt Erfahrung
Ein Betriebsrat eines Unternehmens aus der Elektroindustrie wandte sich an SCHULLE Rechtsanwälte. Das Management legte einen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit vor – unter erheblichem Zeitdruck und mit Formulierungen, die für den Betriebsrat nachteilig waren.
Die Herausforderung: Die vorgeschlagenen Regelungen hätten die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in künftigen Kurzarbeitsphasen erheblich eingeschränkt. Der Betriebsrat sollte die Vereinbarung kurzfristig unterzeichnen.
Unser Vorgehen: Wir prüften den Entwurf vollständig, erarbeiteten gemeinsam mit dem Betriebsrat Gegenvorschläge und übernahmen die Verhandlungsführung gegenüber dem Arbeitgeber.
Das Ergebnis: Die finale Betriebsvereinbarung sicherte die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ab und enthielt faire, rechtssichere Regelungen für alle Beteiligten.
Arbeitgeber – Rechtssichere Trennung ohne langen Rechtsstreit
Ein mittelständisches Unternehmen aus der Region musste sich aus verhaltensbedingten Gründen von einem langjährigen Mitarbeiter trennen. Das Unternehmen wollte eine rechtssichere Kündigung, aber möglichst keinen langwierigen Rechtsstreit.
Die Herausforderung: Die bisherige Dokumentation von Abmahnungen und Vorfällen war lückenhaft. Ohne sorgfältige Vorbereitung wäre die Kündigung angreifbar gewesen.
Unser Vorgehen: Wir analysierten die vorhandene Dokumentation, gaben konkrete Handlungsempfehlungen zur rechtssicheren Vorbereitung und übernahmen die Beteiligung des Betriebsrats. Im anschließenden Kündigungsschutzverfahren vertraten wir das Unternehmen konsequent mit dem Ziel einer möglichst schnellen, kostengünstigen Einigung.
Das Ergebnis: Das Verfahren wurde außergerichtlich mit einem Vergleich beendet. Das Arbeitsverhältnis konnte zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen aufgelöst werden – ohne jahrelangen Rechtsstreit.